Unmittelbar nach behördlicher Freigabe einer erkalteten Brandstelle in einem Bauwerk soll in aller Regel mit der Beräumung begonnen werden, um schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau bzw. der Wiederherstellung des Bauwerkes beginnen zu können. In Abhängigkeit des Brandgutes ist mit einer Vielzahl von Schadstoffen zu rechnen, die als Brandfolgeprodukte das Brandgut der erkalteten Brandstellen kontaminiert haben, z.B. Chlor- oder Bromwasserstoff, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle oder auch polyhalogenierte Dibenzodioxine und -furane.
Zur Festlegung der notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bausubstanz und zur Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen sind Spezialkenntnisse erforderlich.
Die AB - Dr. A. Berg GmbH bietet Ihnen für dieses Aufgabengebiet u.a. folgende Leistungen an:
Martin Mallok
Tel.: 040 / 85 35 89 -31