Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Altlasten- oder Brandschadenssanierung, Sanierung von Gebäudeschadstoffen (PAK, PCB, Holzschutzmittelwirkstoffe, Schimmelpilze, holzzerstörende Pilze und Insekten etc.)) sind für die Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen) spezielle Kenntnisse des Gefahrstoffrechtes notwendig. Diese Fachkenntnis erwirbt der Arbeitsschutzkoordinator gemäß BGR 128 durch einen fünftägigen berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang mit schriftlicher Abschlussprüfung. Für Tätigkeiten aus dem Anwendungsbereich der BGR 128 an denen mehr als ein Unternehmen beteiligt ist, ist der Einsatz eines Arbeitsschutzkoordinators vorgeschrieben, bei nur einem Unternehmen muss der Bauleiter diese Fachkenntnis besitzen.
Die AB - Dr. A. Berg GmbH bietet Ihnen für dieses Aufgabengebiet u.a. folgende Leistungen an: |